"Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass der Bund den Ländern kein Geld für eine Verwendung als Landesbetreuungsgeld geben darf.
Für mich steht fest: Die Mittel aus dem Bundesbetreuungsgeld müssen in die Umsetzung des Koalitionsvertrages zugunsten von Kindern und Familien gehen.“