Die Gesetze zur Stärkung der Pflege
Für eine gute und menschenwürdige Pflege
Mittwoch, 15.04.2015
Kulturforum Haus Dacheröden
| Anger 37, 99084 Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätisch finanzierte Sozialversicherung bewährt. Seit 1995, dem Jahr der Einführung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden 4,36 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert. Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steht ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Im Jahr 2025 sollen laut Schätzungen 152.000 Pflegekräfte fehlen.
Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und zwar in erster Linie von ihren Angehörigen. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Pflege verbessern und sie auch für die nachfolgenden Generationen sicherstellen. Dabei haben wir die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die in der Pflege Beschäftigten im Blick.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, damit vor allem Demenzkranke bessere Leistungen erhalten. Außerdem werden wir mit dem Pflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern und mit einem weiteren Gesetz die Pflegeberufe stärken. All diese Reformschritte wollen wir in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Das Pflegestärkungsgesetz I hat der Deutsche Bundestag am 17. Oktober 2014 beschlossen. Darüber und über weitere Reformschritte möchten wir Sie informieren und Ihre Fragen beantworten. Kommen Sie mit uns ins Gespräch! Wir laden Sie herzlich dazu ein.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Carsten Schneider, MdB
Stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Karl Lauterbach, MdB
Stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion