Die alten Verfahrensgrundsätze und Richtlinien sind auf Anregung der SPD-Bundestagsfraktion kritisch überprüft, neubewertet und reformiert worden. Nicht zuletzt die Tagung der SPD-Bundestagsfraktion im Jahr 2010 hat Unzulänglichkeiten des geltenden Petitionsrechts aufgezeigt. Auch in Gesprächen mit Petentinnen und Petenten ist die SPD auf notwendige Korrekturen hingewiesen worden.
Die meiste Kritik gab es stets zu den unterschiedlichen Fristen für die öffentlichen Petitionen. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion war, die Fristen für die Mitzeichnung einer Petition und für das Erreichen des Quorums anzugleichen und auf acht Wochen auszuweiten.
Leider hat sich die schwarz-gelbe Koalition dem Vorschlag der SPD verschlossen und war nur bereit, einer vierwöchigen Frist zuzustimmen.
Seit 01.01.2012 gilt: Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Unterschriften, wird sie in einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses behandelt.
Weitere Änderungen betreffen die Zulassungspraxis bei den öffentlichen Petitionen. Die SPD-Bundestagsfraktion war stets der Meinung, dass die Zulassungspraxis großzügiger werden muss – es sollen mehr Eingaben als öffentliche Petitionen zugelassen werden.