Die aktuellen Terrorwarnungen dürfen nicht politisch missbraucht werden, um aktionistisch die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, bei einer Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Normen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung die weitreichenden datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts strikt und ohne Abstriche umzusetzen. Die Regierung sollte dies in Angriff genehmen, auch wenn es noch keine europäische Richtlinie zu diesem Thema gibt.

Es ist sehr zu begrüßen, dass Bundesinneminister Thomas De Maizière erklärt hat, dass er die jetzige Situation nicht instrumentalisieren will, um umstrittene Gesetzesänderungen, wie die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Das ist besonnen und der Lage angemessen. Leider agieren nicht alle so.