Die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten und auch in Vorständen ist ein Gebot der Geschlechtergerechtigkeit. Und es ist auch eines der wirtschaftlichen Vernunft. Unterschiedliche soziale und wirtschaftliche Kompetenzen von Frauen und Männern und ihre jeweiligen Erfahrungen sind für jede Unternehmensführung sinnvoll und von großer Bedeutung.
Auch die Unternehmen in Deutschland benötigen mehr Frauen in Führungspositionen, in Aufsichtsräten und Vorständen. Leider ist diese Erkenntnis noch nicht bei allen Unternehmen angekommen.
Deswegen benötigen wir unter anderem eine gesetzliche Quote für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Frauen.
Norwegen hat als erstes Land 2003 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte eingeführt. Wie wir inzwischen wissen, sind die Erfahrungen in Norwegen mit der Einführung einer Quote positiv. Auch deshalb, weil bei Nichteinhaltung der Quote harte Sanktionen im norwegischen Recht vorgesehen sind.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Einführung einer gesetzlichen Quote von mindestens 40 Prozent Frauenanteil für Aufsichtsräte und Vorstände ein.
Wenn der Schlüssel zum Erfolg eine sanktionsbewährte gesetzliche Regelung ist, dann müssen auch wir in Deutschland prüfen, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung durch die Unternehmen im Gesetz verankert werden können.