Frau Schröder tut so, als ob sie Herrn Koch widerspricht. Aber statt die Probleme beim Ausbau der Kinderbetreuung anzupacken, setzt sie auf das Prinzip Hoffnung: Im Ergebnis stellt sie die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige faktisch genauso infrage wie der hessische Ministerpräsident.
Frau Schröder macht nicht mehr und nicht weniger, als immer wieder zu beschreiben, was vor drei Jahren beschlossen wurde. Aber seitdem haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Herausforderungen wachsen: Bei den Erzieherinnen und Erziehern droht ein ernsthafter Fachkräftemangel. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt stärker als erwartet. Die Kommunalfinanzen bröckeln.
Wer an der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab 2013 festhalten will, muss darauf Antworten geben und Lösungen anpacken. Aber Frau Schröder ignoriert die Probleme und legt die Hände in den Schoß. Damit lässt sie am Ende sowohl die Kommunen als auch die Eltern im Regen stehen.
Die Familienministerin hat die Ernsthaftigkeit der Probleme nicht verstanden. Auf die Frage, was passiert, wenn der Rechtsanspruch gilt, aber trotzdem die Betreuungsplätze fehlen, antwortete sie heute im Radio: "Na ja, das ist ja der Witz bei einem Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch ist einklagbar und dann müssen die Krippenplätze da sein." Über diesen Witz können weder die Eltern noch die Kommunen lachen. Mit ernsthafter Politik hat das nichts zu tun. Die Zauberformel, mit der die Kommunen in einem solchen Fall die Krippenplätze einfach aus dem Hut zaubern sollen, kann natürlich auch Frau Schröder nicht verraten.
Wenn Frau Schröder die frühkindliche Bildung wirklich am Herzen läge, müsste sie das Thema zur obersten Chefsache machen. Sie müsste sich mit Ländern und Kommunen zusammensetzen und Lösungen entwickeln, die die Kommunen in die Lage versetzen, den Rechtsanspruch verlässlich umzusetzen.
Der Rechtsanspruch muss abgesichert werden. Eltern und Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Reden und Hoffen reicht nicht.