Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen müssen
Pressetermin: Die Musterfeststellungsklage kommt!
Mittwoch, 17.10.2018
Jakob-Kaiser-Haus
| 1. Etage, Raum 1.302
Dorotheenstr. 100, 10117 Berlin
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zum 1. November 2018 tritt ein Meilenstein im Verbraucherschutz in Kraft – die Musterfeststellungsklage. Damit hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht einfacher und kostengünstiger vor Gericht durchsetzen können. Damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt, wird der Verbraucherzentrale Bundesverband gleich Anfang November eine Musterklage gegen einen Autokonzern einreichen. Mit unseren Gästen aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der die Musterklage gegen VW führende Kanzlei R/U/S/S Litigation, wollen wir einen Überblick geben wie die Musterklage funktioniert, was sie Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt und was diese jetzt tun müssen, um von ihr zu profitieren.
Dazu laden wir Sie herzlich ein!
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Termin: |
Mittwoch, den 17. Oktober 2018, |
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Ort: |
Jakob-Kaiser-Haus,
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Wir bitten um Anmeldung unter presseanmeldung@spdfraktion.de und freuen uns über Ihr Erscheinen.