Diskussionsveranstaltung
Reform des Sexualstrafrechts
Donnerstag, 21.04.2016
Haus der Jugend
| Skyline-Deck
Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt
Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter,
das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen. Die SPD-Bundes-tagsfraktion will mit dem Gesetz Frauen – aber auch Männer – besser vor sexuellen Übergriffen schützen.
Der geltende § 177 des Strafgesetzbuches sieht eine Strafe für Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nur vor, wenn der Täter sein Opfer nötigt, also den Willen des Opfers mit gewaltsamen Mitteln beugt. Die Rechtsprechung legt die Vorschrift wegen der Nötigung und des hohen Strafrahmens zusätzlich eng aus. Daher bleiben immer wieder solche Handlungen straffrei, die die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen.
Mit dem Gesetzentwurf schließen wir Strafbarkeitslücken. Der Gesetzentwurf stellt alle relevanten Fälle unter Strafe, bei denen der Täter gegen oder ohne den Willen des Opfers handelt.
Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir im Deutschen Bundestag intensiv diskutieren, ob weitere Änderungen – etwa die Aufnahme der so genannten „Nein-heißt-Nein“-Lösung im Sinne der Istanbul-Konvention – erforderlich sind. Auch über die Einführung eines Straftatbestandes der sexuellen Belästigung wird zu sprechen sein.
Wir wollen mit Ihnen über den Gesetzentwurf diskutieren und sind gespannt auf Ihre Fragen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
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Dr. Eva Högl, MdB Stellv. Vorsitzende der |
Ulli Nissen, MdB
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