Arbeitsgruppe 1. Untersuchungsausschuss (Breitscheidplatz)
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Offen ist, ob es sich dabei um eine unglückliche Verkettung von Fehlentscheidungen handelte oder ob diese in der föderalen Sicherheitsarchitektur angelegt sind. Der Untersuchungsausschuss muss vor allem diejenigen Lücken, Schwachstellen und Fehlerquellen aufdecken, die auf strukturelle Probleme hinweisen. Nur so kann der Gesetzesvollzug verbessert und gesetzgeberischer Handlungsbedarf ermittelt werden.
Nachdem wir die Abläufe und die Verantwortlichkeiten im Vorfeld des Anschlags geklärt haben, werden wir uns der Frage zuwenden, ob und gegebenenfalls welche Veränderungen bei den Kompetenzen, dem Informationsaustausch oder bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Behörden nötig sind, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern und die Sicherheit Deutschlands vor terroristischen Anschlägen zu verbessern. Mit einem Wort: Unser Ziel ist es, Defizite im bestehenden System zu identifizieren, unsere Behörden bei der Erkennung und Abwehr terroristischer Gefahren zu stärken und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in unsere Sicherheitsarchitektur zu stärken.
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