Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit halten wir unser Versprechen und Sichern die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht.