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Kinderlärm – ist kein Grund mehr zur Klage
Der Bundestag hat am 26. Mai 2010 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen, die klarstellt dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist und in Wohngebieten toleriert werden muss.
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