Wie kann man sich PRISM nach den derzeit vorliegenden Informationen vorstellen? Können alle Online-Aktivitäten von deutschen Bürgern von der NSA mitgelesen werden?

Lars Klingbeil: Nach allem, was wir derzeit aus den Medien wissen, handelt es sich um eine Globalüberwachung, über die zwar immer wieder spekuliert wurde, die mich in ihrem Ausmaß aber erschüttert. Mit dem „Project PRISM“ kann Presseberichten zufolge die NSA (National Security Agency) direkt auf Server der großen Telekommunikations- und Internetunternehmen zugreifen und sowohl dort gespeicherte als auch gerade stattfindende laufende Kommunikation ausleiten und auswerten. Das betrifft nicht nur die Verbindungsdaten, sondern jegliche Kommunikation, also auch Inhalte – und zwar alle, die über Plattformen oder Infrastrukturen dieser Unternehmen kommunizieren.

Ist die Überwachung mit PRISM legal?

Die Informationen, die bislang vorliegen, sind noch unübersichtlich und zum Teil auch widersprüchlich. Nach allem, was man bislang weiß, basiert das auf entsprechenden amerikanischen Rechtsgrundlagen. Eine rechtliche Voraussetzung scheint zu sein, dass mindestens eine Partei der Kommunikation sich außerhalb US-Territoriums befinden muss – wie das allerdings technisch und organisatorisch sichergestellt werden soll, ist noch offen.

Im Zuge der Debatte wird in Deutschland auch über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Ist sie ein deutsches PRISM?

Nein. Auch wenn man die Vorratsdatenspeicherung ablehnt - und es ist bekannt, dass ich der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehe und ich mich für eine drastische Überarbeitung oder auch Aufhebung der europäischen Vorratsdatenspeicherung einsetze: Zwischen PRISM und der Vorratsdatenspeicherung gibt es einen erheblichen Unterschied. Eine Gleichsetzung ist mir zu verkürzt. PRISM ist eher mit einer Art permanenter Online-Durchsuchung für alle und für immer vergleichbar. Das widerspricht dem Grundverständnis der SPD.

Welche Rolle spielen große Internetkonzerne wie Google, Yahoo und Facebook? Kooperieren sie mit der NSA?

Medienberichten zufolge kann mit dem System PRISM direkt auf Server beteiligter US-Firmen zugegriffen werden, was die Unternehmen zum Teil dementieren. Die Unternehmen müssen dringend Klarheit schaffen und offenlegen, unter welchen Umständen und Bedingungen amerikanische Sicherheitsbehörden auf das Kommunikationsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer zugegriffen haben und zugreifen können.

Was muss die Bundesregierung jetzt tun, um Datenschutz für in Deutschland lebende Menschen zu garantieren?

Die Bundesregierung steht in der Pflicht, den Schutz der Grundrechte der Bundesbürger zu wahren. Hierzu reicht es nicht aus, Krisengipfel durchzuführen und Briefe mit Fragebögen zu verschicken. Die Bundesregierung muss offenlegen, was und wann sie von diesen Vorgängen wusste und was sie getan hat und zu tun gedenkt, den Grundrechtsschutz der Bundesbürger zu schützen. Auch muss sie darauf drängen, dass die Daten deutscher Staatsbürger unverzüglich gelöscht werden. Zudem muss sie endlich nicht nur in Sonntagsreden den Datenschutz hoch halten, sondern sich auf europäischer Ebene für ein wirksames europäisches Datenschutzrecht einsetzen. Im ursprünglichen Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung war eine sogenannte „Anti-FISA-Klausel“ enthalten, die aber gestrichen wurde. Eine solche Regelung könnte einer solchen Überwachung deutscher und europäischer Bürger einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung  muss sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. Das gilt übrigens auch für eine dringend gebotene Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, von den Vorgaben der jetzigen Richtlinie abzuweichen und grundrechtsschonendere Maßnahmen vorzuziehen. Hier ist die schwarz-gelbe Bundesregierung vier Jahre lang untätig geblieben.

Gibt es Möglichkeiten, sich als Bürger selbst zu schützen?

Nun kann es ja nicht das Ziel sein, dass deutsche und europäische Bürgerinnen und Bürger sich aus den sozialen Netzwerken und aus der digitalen Welt zurückziehen. Aber auf jeden Fall sollte jede und jeder sehr sorgsam darauf achten, welche Daten er wo preisgibt und entsprechende Datenschutzeinstellungen aktivieren. Aber das allein reicht nicht aus: Die deutsche und die europäische Politik sind gefordert, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen.

Der Whistleblower Edward Snowden wird strafrechtlich verfolgt werden. Verdienen Informanten auch gesetzlichen Schutz?

Der Schutz von Whistleblowern ist natürlich eine Gratwanderung, aber eine dringend gebotene. Eine strafrechtliche Verfolgung von Edward Snowden halte ich für den falschen Weg, zumal er auf rechtsstaatlich höchst bedenkliche Entwicklungen hingewiesen hat. Wir brauchen statt dessen Transparenz über das, was tatsächlich seitens der NSA gemacht wird, und wir brauchen eine politische Debatte über die Grenzen der geheimdienstlichen Überwachung. In vielen Ländern werden Whistleblower durch Gesetze geschützt. Auch in Deutschland gehen Hinweisgeber ein hohes Risiko ein, wenn sie auf Missstände oder Unregelmäßigkeiten hinweisen. Deshalb haben wir ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, und es ist bedauerlich, dass die Merkel-Koalition unser Gesetz ablehnt und lieber gar nichts zum Schutz der Hinweisgeber tut.