Die Koalition hat sich darauf geeinigt, die parlamentarischen Transparenzregeln deutlich zu verschärfen. Es handelt sich dabei um eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nach den Korruptionsskandalen in den Reihen der Unionsfraktion. Seit Jahren fordert die SPD-Fraktion eine umfassende Reform der Transparenzregeln. Nach mehreren Verhandlungen im März konnte sie sämtliche Forderungen in diesem Bereich durchsetzen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag diese Woche in Erster Lesung beraten hat, wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.

„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagt Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Reform im Einzelnen:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
     
  2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
     
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
     
  4. Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
     
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.
     
  6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
     
  7. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
     
  8. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
     
  9. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.

Darüber hinaus wollen wir § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) reformieren. Hierzu laufen bereits Gespräche. Auch wird die Koalition zeitnah weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.