„Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes setzen die Koalitionsfraktionen eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um“, betonen der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Dörmann, und der zuständige Fraktionsberichterstatter Siegmund Ehrmann. Das neue Kulturgutschutzgesetz (Drs. 18/7456, 18/8908) fasst die derzeit drei Gesetze zum Kulturgutschutz zusammen und berücksichtigt die neuesten EU-Richtlinien.

In den parlamentarischen Verhandlungen der vergangenen Wochen konnten die SPD-Kulturpolitikerinnen und -politiker viele wichtige Impulse aus Expertenanhörungen aufnehmen. Viele Neuregelungen, die in die Beschlussempfehlung des Kulturausschusses aufgenommen wurden, sind dadurch praxisnaher und rechtssicherer ausgestaltet als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Das gilt besonders für viele Fragen nach einer gerechten Balance zwischen dem effektiven Schutz von national wertvollem Kulturgut und den Interessen der Eigentümer. Wichtig war der SPD-Fraktion darüber hinaus, die Besonderheiten von speziellen Kulturgütern zu würdigen und die illegalen Aktivitäten im Kulturguthandel effektiv zu unterbinden.

SPD-Fraktion setzt wichtige Klarstellungen durch

Neu sind beispielsweise die genaue Definition eines „Herkunftsstaates“ sowie die Klarstellung, was als „geeignete Unterlagen“ zu gelten hat, die zu einer rechtmäßigen Einfuhr von Kulturgut berechtigen. Damit wurden Sorgen vieler Sammler und Händler aufgenommen und ausgeräumt.

„Aufgegriffen haben wir zudem die Idee eines ‚Negativ-Attests‘. Eigentümer können ihr Kulturgut prüfen lassen, ob es „national wertvoll“ ist“, erklärt Ehrmann. Zusätzlich wurde eine „Laissez-Passer“-Regelung eingeführt, wonach nur vorübergehend nach Deutschland eingeführte Kunstwerke für zwei Jahre keine Ausfuhrgenehmigung brauchen. Hier sind die Abgeordneten einem wichtigen Hinweis der Kunsthändler gefolgt, um weiterhin den kulturellen Austausch mit Spitzenwerken nicht zu beeinträchtigen. Insgesamt habe man damit „praxistaugliche Regelung geschaffen, von der viele Kunsthändler und Auktionatoren profitieren“, so Dörmann.

Im Sinne internationaler Partner wurde darüber hinaus eine sogenannte Vermutungsregelung aufgenommen, die die Durchsetzung möglicher Rückgabeansprüche von Unesco-Vertragsstaaten verbessert.

Auch Ehrmann ist zufrieden mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz: „Mit den von uns eingebrachten Änderungen haben wir in dieser kontrovers geführten Debatte klare Verbesserungen für die Betroffenen erreichen können, ohne aber den Kern dieses wichtigen Gesetzes zu beschädigen. Wir haben damit eine gute Balance zwischen den verschiedenen berechtigten Interessen erreicht.“

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat das Kulturgutschutzgesetz neu geregelt. Ziel ist eine effektive Bekämpfung des illegalen Kulturguthandels und ein verbesserter Abwanderungsschutz für national wertvolles Kulturgut. Nach der kontroversen Debatte der vergangenen Monate konnte die SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf durchsetzen und damit eine Balance zwischen den unterschiedlichen berechtigten Interessen herstellen.