Viele Monate haben die SPD-Rechtspolitiker gemeinsam mit den Grünen im Rechtsausschuss für ein Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung gekämpft. Es geht im Kern darum, dass ein Abgeordneter, eine Abgeordnete sich nicht kaufen lassen darf, um in einer bestimmten Weise abzustimmen. Diese Form der Bestechung muss unter Strafe gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich beharrlich, zu handeln. Unfassbare achtmal hat sie mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit im Rechtsausschuss verhindert, dass über die Vorlage der SPD-Fraktion abgestimmt wird.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, sagte dazu vor dem Bundestag: „Das ist eine krasse Form von parlamentarischer Arbeitsverweigerung“. Die SPD hat ihren gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Grünen in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause als Änderungsantrag (Drs. 17/14240) in den Bundestag eingebracht und an die Debatte um unseriöse Geschäftspraktiken angedockt. Vor der namentlichen Abstimmug dazu sagte Thomas Oppermann: „Der Koalition fehlt der Mut zu einer Abstimmung, sie schämt sich lieber heimlich.“ Er stellte klar, dass die Freiheit des Mandates „kein Sonderrecht für Abgeordnete“ sei. Abgeordnetenbestechung und Bestechlichkeit verstießen nicht nur gegen internationales Recht, sondern schadeten dem Ansehen der Demokratie und vor allem dem Ansehen des deutschen Rechtsstaates in der Welt.

Oppermann appellierte an die Regierungsfraktionen: „Das freie Mandat darf kein Freibrief für Korruption sein. Wer Geld für ein Abstimmungsverhalten nimmt, handelt kriminell. Stimmen Sie für unseren Antrag. Erwartungsgemäß tat die Koalition das nicht. Der Änderungsantrag der SPD wurde am Donnerstagnachmittag bei 201 Ja-Stimmen, 66 Enthaltungen und 319 Nein-Stimmen von Schwarz-Gelb abgelehnt.

Alexander Linden