17/9781 Gesetz zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz)
23.05.2012Link aufrufen
Trotz der gesetzlichen Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Grundgesetz seit mehr als 60 Jahren, der gesetzlichen Festschreibung der Gleichbehandlung bei der Entlohnung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in der EU-Charta, ist Deutschland Europameister bei der Lohndiskriminierung von Frauen. Schwarz-Gelb hat nichts als Lippenbekenntnisse für Frauen übrig, wirklich etwas ändern wollen sie nicht. Die SPD-Fraktion meint es ernst: Sie hat ihren Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes vorgelegt, der heute in 1. Lesung vom Bundestag debattiert wurde.
Obwohl gleicher Lohn für gleiche Arbeit längst geltendes Recht in Deutschland ist,klafft eine Lohnlücke von 23 Prozent zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern. Dies wird seit Jahren am Equal-Pay-Day beklagt. Er erinnert daran, dass Frauen erst im März das gleiche Jahresgehalt erreicht haben, das ihre männlichen Kollegen bereits am 31. Dezember auf dem Konto hatten.
Die SPD-Bundestagsfraktion sagt der Lohndiskriminierung von Frauen den Kampf an. Sie hat als erste Fraktion einen Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vorgelegt. Danach gilt: Wer Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herstellen will, kommt an Transparenz nicht vorbei. Deshalb sollen Betriebe ab 15 Beschäftigten verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen offen zu legen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Seit 101 Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf gleiche Bezahlung. Diese Forderung wird mit dem Entgeltgleichheitsgesetz der SPD-Fraktion für Frauen in 190.000 Betrieben der Privatwirtschaft und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung endlich eingelöst.
Die heutige Bundestagsdebatte hat wieder einmal gezeigt, welch Geistes Kind die Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sind: Sie lehnen den von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf für Entgeltgleichheit in Betrieben ab. Sie schieben die Ungleichheit in der Entlohnung von Frauen und Männern den Frauen selbst in die Schuhe, weil diese in Verhandlungen weniger selbstbewusst aufträten als Männer.
„Eine schlechtere Vertretung der Interessen von Frauen gab es noch nie,“ sagte die Abgeordnete und SPD-Generalsekretärin, Andrea Nahles, in der Debatte. Alles werde angesprochen, aber nichts gelöst. Viel zu viele Frauen hingen in prekären Beschäftigungsverhältnissen wie Minijobs fest. Auch werde ihre Arbeit in Unternehmen und Organisationen schlechter bewertet als die der Männer.
SPD-Fraktionsvizin und ASF-Vorsitzende Elke Ferner stellte fest, dass „das Geschrei auf der rechten Seite des Hauses“ immer groß sei, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Lohngleichheit von Frauen und Männern geh. „Frauen schlechter zu bezahlen, ist keine unternehmerische Freiheit.“ Es lohne sich vielmehr finanziell für Unternehmen, Frauen schlechter zu bezahlen. „Nach Estland und Slowakei steht Deutschland an drittletzter Stelle bei der Lohndiskrimienierung. Lippenbekenntnisse am Equal-Pay-Day würden nicht helfen. Die zuständigen Ministerinnen Schröder und von der Leyen (beide CDU) hätten keine Lösung.
„Die SPD ist stolz auf ihren Gesetzentwurf,“ sagte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christel Humme. Die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten zwar das Klagelied über die Lohnungerechtigkeit an, bekämen aber nichts hin. Auch wenn Frauen „Männerberufe“ ausübten verdienten sie weniger als ihre männlichen Kollegen. Das beginne beim Berufseinstieg und setze sich im weiteren Erwerbsleben fort.
Der Gesetzentwurf sieht auf Veranlassung auch eine Überprüfung von Tarifverträgen vor.
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