Obwohl gleicher Lohn für gleiche Arbeit längst geltendes Recht in Deutschland ist,klafft eine Lohnlücke von 23 Prozent zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern. Dies wird seit Jahren am Equal-Pay-Day beklagt. Er erinnert daran, dass Frauen erst im März das gleiche Jahresgehalt erreicht haben, das ihre männlichen Kollegen bereits am 31. Dezember auf dem Konto hatten.

SPD macht ernst mit Lohngleichheit für Frauen

Die SPD-Bundestagsfraktion sagt der Lohndiskriminierung von Frauen den Kampf an. Sie  hat als erste Fraktion einen Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vorgelegt. Danach gilt: Wer Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herstellen will, kommt an Transparenz nicht vorbei. Deshalb sollen Betriebe ab 15 Beschäftigten verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen offen zu legen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Seit 101 Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf gleiche Bezahlung. Diese Forderung wird mit dem Entgeltgleichheitsgesetz der SPD-Fraktion für Frauen in 190.000 Betrieben der Privatwirtschaft und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung endlich eingelöst.

CDU/CSU haben für Frauen nichts als Lippenbekenntnisse übrig

Die heutige Bundestagsdebatte hat wieder einmal gezeigt, welch Geistes Kind die Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sind: Sie lehnen den von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf für Entgeltgleichheit in Betrieben ab. Sie schieben die Ungleichheit in der Entlohnung von Frauen und Männern den Frauen selbst in die Schuhe, weil diese in Verhandlungen weniger selbstbewusst aufträten als Männer.

Es lohnt sich für Unternehmen, Frauen schlechter zu bezahlen

„Eine schlechtere Vertretung der Interessen von Frauen gab es noch nie,“ sagte die Abgeordnete und SPD-Generalsekretärin, Andrea Nahles, in der Debatte. Alles werde angesprochen, aber nichts gelöst. Viel zu viele Frauen hingen in prekären Beschäftigungsverhältnissen wie Minijobs fest. Auch werde ihre Arbeit in Unternehmen und Organisationen schlechter bewertet als die der Männer.

SPD-Fraktionsvizin und ASF-Vorsitzende Elke Ferner stellte fest, dass „das Geschrei auf der rechten Seite des Hauses“  immer groß sei, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Lohngleichheit von Frauen und Männern geh. „Frauen schlechter zu bezahlen, ist keine unternehmerische Freiheit.“ Es lohne sich vielmehr finanziell für Unternehmen, Frauen schlechter zu bezahlen. „Nach Estland und Slowakei steht Deutschland an drittletzter Stelle bei der Lohndiskrimienierung. Lippenbekenntnisse am Equal-Pay-Day würden nicht helfen. Die zuständigen Ministerinnen Schröder und von der Leyen (beide CDU) hätten keine Lösung.

„Die SPD ist stolz auf ihren Gesetzentwurf,“ sagte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christel Humme. Die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten zwar das Klagelied über die Lohnungerechtigkeit an, bekämen aber nichts hin. Auch wenn Frauen „Männerberufe“ ausübten verdienten sie weniger als ihre männlichen Kollegen. Das beginne beim Berufseinstieg und setze sich im weiteren Erwerbsleben fort.

Folgende Maßnahmen sieht das Entgeltgleichheitsgesetz vor:

  • Damit Entgeltgleichheit erreicht werden kann, benötigen wir Transparenz über die im Betrieb vorhandenen Lohnstrukturen. Daher ist die Herstellung von Transparenz auch Kernelement des Gesetzentwurfs, weil die Höhe des gezahlten Lohns heutzutage immer noch ein Geheimnis ist. Alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten werden dazu verpflichtet, ihre Entgeltstrukturen zu analysieren und einer anschließenden Prüfung zu unterziehen. Erst dann ist es möglich, eine vorhandene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Dies obliegt den Betrieben selbst. Der Staat stülpt ihnen kein neues Entgeltsystem über. Die Arbeitgeberseite macht sich gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft und einer sachverständigen Person auf den Weg die Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.
  • Es dürfen nur Lohnmessverfahren angewendet werden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert wurden. Die Ergebnisse sollen in anonymisierter Form betriebsöffentlich gemacht werden.
  • Wird Entgeltdiskriminierung in einem Betrieb festgestellt, muss die Lohnungleichheit innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt werden. Betriebsrat bzw.Personalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragten sind an dem Verfahren zu beteiligen. Kommen Unternehmen ihrer Verpflichtung nicht nach oder reichen sie die Berichte nicht fristgerecht ein, so werden Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig. Diese soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verhängen.

Der Gesetzentwurf sieht auf Veranlassung auch eine Überprüfung von Tarifverträgen vor.