Worum geht es? Die Urteile der obersten Bundesgerichte haben oft weitreichende Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es wichtig, dass Bürger schnell und unmittelbar über deren Rechtsprechung informiert sind. So entsteht noch mehr Transparenz und Bürgernähe der Justiz. Die schon seit 1998 bewährte Praxis der Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, dass dies entgegen vieler Befürchtungen funktioniert.

Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf ermöglicht zudem, zeitgeschichtlich herausragende Gerichtsverfahren für die Nachwelt in Tonaufnahmen festzuhalten. Damit stehen diese Tonaufnahmen der Prozesse der Wissenschaft als Dokumente der Zeitgeschichte zur Verfügung. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte der Prozess-beteiligten gewahrt und die Wahrheitsfindung nicht beeinflusst, da ein ausdrückliches Verwertungsverbot der Aufnahmen für jegliche Gerichtsverfahren normiert wird.

Ebenso ist jetzt geregelt, dass Gerichte bei überfüllten Verhandlungssälen die Gerichtsverhandlung für Journalisten in einen Nebenraum übertragen können. Damit haben alle Journalisten die Chance, einen Prozess unmittelbar zu verfolgen und die Bürger direkt zu informieren.

Zudem sieht der Gesetzentwurf für einen barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfahren vor Gebärdensprach-dolmetscher in Anspruch zu nehmen oder andere geeignete Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen besser zu verankern.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, zeitgeschichtlich herausragende Gerichtsverfahren für die Nachwelt in Tonaufnahmen festzuhalten. Damit stehen diese Tonaufnahmen der Prozesse der Wissenschaft als Dokumente der Zeitgeschichte zur Verfügung. Außerdem wird der barrierefreie Zugang zu Gerichtsverhandlungen verbessert.