"Das Bundesverfassungsgericht hat eine jahrzehntelange rechtspolitische Debatte entschieden. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, von vielen Experten als verfassungsgemäß angesehen und im Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtserklärung vorgesehen, hatten wir diese Regelung beschlossen.

Denn es scheint uns unerträglich, dass ein Täter einer unverjährbaren Tat wie Mord, dem nach vorherigen Freispruch die Tat doch noch nachgewiesen werden kann, nicht in einem zweiten Verfahren verurteilt werden kann.

Wir akzeptieren die Entscheidung aber selbstverständlich und werden keine Vorstöße unternehmen, durch eine Grundgesetzänderung unser ursprüngliches Gesetzesziel zu erreichen. Dafür gäbe es im Deutschen Bundestag auch keine Mehrheit aus den demokratischen Fraktionen."