Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

Am heutigen Donnerstag wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Deutschen Bundestag mit umfangreichen Änderungen der Koalitionsfraktionen beschlossen.

„In der abschließenden Beratung des Gesetzes zum hoch- und vollautomatisierten Fahren hat die SPD-Bundestagsfraktion noch einmal deutlich heraus gestellt, dass erst nach umfangreichen Änderungen an dem Gesetz eine Zustimmung möglich war. Erstmals werden hoch- und vollautomatisiertes Fahren definiert und so Mindeststandards an die Technik festgelegt. Die Fahrzeughersteller müssen bestätigen, ob ihre Technik die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und explizit auf einen möglichen Fehlgebrauch während der Fahrt hinweisen. Somit wird das Zusammenwirken zwischen dem automatisiert fahrenden Fahrzeug und dem Fahrer geregelt. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion unter anderem besseren Datenschutz, klare Haftungsregeln bei Unfällen und mehr Verbraucherfreundlichkeit auf den Weg gebracht. Damit greifen auch wir die Kritikpunkte des Bundesrates und der Sachverständigen aus der Anhörung im Verkehrsausschuss auf.

So darf sich die fahrende Person nun explizit vom Verkehrsgeschehen abwenden und dem System die Steuerung übergeben, sofern sie wahrnehmungsbereit bleibt – dabei muss das Fahrzeug dem Fahrer die Rückübernahme der Steuerung mit ausreichender Zeitreserve anzeigen. So ist klar: Wenn das System fehlerhaft ist, haftet der Hersteller. Während des Fahrens bleiben Fahrerinnen und Fahrer rechtlich gesehen Fahrzeugführende, sie werden als solche nicht durch seine Systeme ersetzt. Dies wäre erst beim autonomen Fahren der Fall, bei dem man nur als Passagier unterwegs ist. Um im Falle eines Unfalls Schuldfragen zu klären, werden Orts- und Zeitangaben sowie die Information, ob es eine Übernahmeaufforderung gab und ob das System oder der Mensch gefahren ist, für sechs Monate gespeichert. Entgegen einem Ursprungszeitraum von drei Jahren und einer nicht klaren Abgrenzung um welche Daten es geht, haben wir im parlamentarischen Verfahren sehr deutliche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird nun eine Verordnung zur Speicherung und Datensicherheit mit Beteiligung der Bundesdatenschutzbeauftragten erstellt. Es konnten auch deutliche Klarstellungen in Bezug auf die Anforderungen an eine transparente Darstellung der technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs und einer klaren Definition von Rechten und Pflichten erzielt werden. Das Gesetz wird in etwa drei Jahren einer umfassenden Evaluierung unterzogen.

Anfangs ist der Einsatz solcher Systeme beispielsweise auf Autobahnen vorstellbar. Automatisierte Fahrfunktionen bieten neben der Komfortsteigerung einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.“