Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Elvira Drobinski-Weiß, zuständige Berichterstatterin:

Heute haben sich die Koalitionsfraktionen auf das neue Reiserecht geeinigt. Künftig gibt es mehr Verbraucherschutz für Reisende sowie faire und europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Reisemarkt zwischen Online-Anbietern und Reisebüros.

„Mit der Einführung der neuen Kategorie ‚verbundener Reiseleistungen‘, der Anpassung des Reiserechts an digitale Buchungswelten, der Verlängerung der Frist zur Mängelgewährleistung und vielen anderen Punkten haben wir entscheidende Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht.

Die berechtigten Bedenken kleiner Reisebüros, durch die gewohnten Abläufe bei der Buchung und Bezahlung von einzelnen Reiseleistungen zum Veranstalter einer Pauschalreise mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu werden, konnten dank der SPD-Bundestagsfraktion ausgeräumt werden. Bei getrennten Leistungen auf getrennten Rechnungen reicht es auch, nur einmal die EC-Karte durchzuziehen, ohne dass das Reisebüro zum haftenden Reiseveranstalter wird. Die SPD unterstützt die kleinen Reisebüros, weil hier verbraucherfreundlich individuell und kompetent beraten wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte gegenüber der Union zudem durchsetzen, dass zumindest teure Tagesreisen, etwa ein Trip zu einem Fußball Championsleague-Spiel oder zu einem teuren Konzert, ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls unter das Pauschalreiserecht fallen. Verbraucher haben dann bei Veranstaltungsausfall oder bei Insolvenz des Veranstalters Erstattungsansprüche.“