Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu den Rehabilitierungsgesetzen sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht ausreichend. Mit einem Positionspapier hatte unsere Fraktion bereits im Februar 2023 weitreichende Lösungsvorschläge dazu erarbeitet. Wir teilen daher die Kritik der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, unter anderem bezüglich der unzureichenden Anpassung der Opferrenten.

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter:
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass sich endlich ein Ministerium für die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze verantwortlich fühlt. Der Vorschlag von Minister Buschmann ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Beispielsweise fehlen Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir hier bereits Anfang letzten Jahres klar gemacht, dass wir auf jeden Fall eine Erleichterung bei der Beantragung von entsprechenden Hilfen anstreben.

Auch das von uns geforderte Zweitantragsrecht für Menschen, die bislang von Verbesserungen der gesetzlichen Lage nicht profitieren können, sind in dem Entwurf nicht enthalten. Somit fehlen im Grunde zwei zentrale Aspekte, die eine vollständige und ausreichende Entschädigung der Opfer garantieren würden."

Katrin Budde, zuständige Berichterstatterin:
„Der von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegte Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück, insbesondere die fehlende Regelung für gesundheitliche Folgeschäden bzw. der Verweis auf das soziale Entschädigungsrecht zeigt, dass der Entwurf unzureichend ist. Die SED-Opfer benötigen eine Regelung, wonach bei politisch Verfolgten, die heute unter Gesundheitsschäden leiden, der kausale Zusammenhang als gegeben gilt. Des Weiteren sind die im Entwurf enthaltene Einmalzahlung für Zwangsausgesiedelte zu niedrig und es werden auch keine weiteren Opfergruppen benannt. Hier muss im parlamentarischen Verfahren noch dringend nachgebessert werden.“