Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter:

Heute wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht beraten. Die Änderung ist wichtig, damit das Namensrecht den mittlerweile weitaus komplexeren Lebensrealitäten vieler Menschen und Familien gerecht wird. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Namensrechts schaffen wir mehr Flexibilität und Freiheiten beim Vor- und Nachnamen.

„Vor allem für Familien ist das deutsche Namensrecht veraltet und bietet häufig keine geeigneten Optionen an. Die letzte größere Reform stammt aus den 90er Jahren. Unsere Gesellschaft hat sich seitdem weiterentwickelt: Familien haben sich verändert, Lebens- und Liebesgeschichten sind komplexer geworden. Weiterhin gilt für uns der Gedanke, dass mündige Bürger:innen heutzutage keine engen Fesseln beim eigenen Namen brauchen. Deshalb ist es gut, dass wir endlich eine umfassende Änderung vornehmen, die das Namensrecht entsprechend modernisieren wird.

Wir wollen Paaren bei der Entscheidung zu einem gemeinsamen Familiennamen mehr Optionen geben und Kindern bei Scheidungen der Eltern die Änderung ihres Familiennamens erleichtern. Außerdem sorgen wir mit dem Gesetz dafür, dass die traditionellen Namensgebungen unserer nationalen Minderheiten besser berücksichtigt werden. Und nicht zuletzt schaffen wir es, auch im internationalen Privatrecht Regelungen zu modernisieren. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass die Menschen künftig auch ihre Vornamen unkomplizierter ändern können. Hier sind insbesondere bei Diskriminierungserfahrung die Hürden noch immer zu hoch.“