Wir brauchen kein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die SPD hält den Schutz geistigen Eigentums und die Rechte von Urhebern für ein hohes Gut, eine Stärkung der bestehenden Verfahrensrechte reicht dafür aus. Die von der Wirtschaft und im Netz vorgetragene Kritik unterstreicht dies. Der Bundesregierung ist es bis heute nicht gelungen zu erklären, wozu es eines solchen neuen Schutzrechtes bedarf. Der Vergleich mit bestehenden Schutzrechten, wie sie etwa für Tonträgerhersteller existieren, ist aus unserer Sicht nicht haltbar.

Gleichzeitig wäre ein solches neues Leistungsschutzrecht von erheblichen „Nebenwirkungen“ begleitet, zum Beispiel einer Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Netzes. Problematisch ist vor allem, dass bereits Teile von journalistischen Texten (Snippets) explizit geschützt werden. Wenn sie die Überschrift eines Artikels beinhalten, können darunter selbst Links fallen. Durch eine Begrenzung des Umgangs mit der Sprache besteht die Gefahr, auch die Kommunikationsfreiheit einzuschränken. Und ist es wirklich im Interesse der Verlage, wenn in Zukunft Presseangebote in den Suchergebnissen der Suchmaschinen überhaupt nicht mehr auftauchen? Doch diese Nebenwirkungen werden von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert.

Die SPD fordert die Bundesregierung auf dieses unsinnige Vorhaben zurückzuziehen und stattdessen endlich die zwingend notwendige Reform des Urheberrechtes im Interesse der Kreativen anzugehen. Ein Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg, nützt den Kreativen und Kulturschaffenden nicht und ist von erheblichen Kollateralschäden begleitet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung lässt, trotz aller Ankündigungen, seit nunmehr drei Jahren die Kulturschaffenden im Stich. Die SPD bekräftigt daher ihre Kritik an dem geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage und fordert die Bundesregierung auf, endlich einen dritten Korb zur Modernisierung des Urheberrechtes für die digitale Gesellschaft vorzulegen. Ziel der Modernisierung des Urheberrechts muss es sein Kreative und Urheber zu stärken und einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu garantieren. All dies kann das Leistungsschutzrecht nicht.