Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf ein Gesetz zur wirksamen Bekämpfung des Menschenhandels und zur Einführung der Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution geeinigt.

„Künftig machen sich Freier strafbar, die erkennen können, dass sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Zwangsprostitution ist ein schlimmes Verbrechen, das die Opfer dauerhaft traumatisiert. Wer davor die Augen verschließt und mit Zwangsprostituierten verkehrt, muss bestraft werden. In der Gesetzesbegründung haben geregelt, wann von Zwangsprostitution auszugehen ist, damit sich kein Freier herausreden kann. Von Zwangsprostitution ist auszugehen, wenn die Prostituierte Verletzungen aufweist, wenn sie in eingeschüchtertem Zustand ist oder wenn Umstände vorliegen, die am freien Willen der Prostituierten zweifeln lassen – etwa wenn ein Zuhälter den Kontakt anbahnt und Entgelt und Art der sexuelle Handlung aushandelt.

Zudem haben wir die Vorschriften zum Menschenhandel so umgestaltet, dass es künftig für den Tatnachweis nicht mehr auf die Opferaussagen ankommt. Denn oft ziehen Frauen unter dem Druck der Zuhälter und Menschenhändler ihre Aussagen zurück. Die dadurch erfolgten Freisprüche sind nicht hinnehmbar.

Wir haben auf SPD-Initiative heute in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass auch die so genannten Loverboy-Fälle von den Straftatbeständen Menschenhandel und Zwangsprostitution erfasst werden. Zuhälter müssen bestraft werden, wenn sie den oft unerfahrenen jungen Mädchen Liebe vorspielen und sie so in emotionaler Abhängigkeit zur Prostitution veranlassen. Zudem haben wir heute das Tatbestandsmerkmal des rücksichtlosen Gewinnstrebens (§232 StGB) in der Gesetzesbegründung präzisiert. Wenn Menschen wie Sklaven ausgebeutet werden, muss dies strafbar sein.

Wir freuen uns, dass wir dieses wichtige Gesetz nach der heutigen Einigung noch vor der Sommerpause wie geplant am 7. Juli 2016 im Bundestag beschließen können.“