Die FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält Steuerbetrug offenbar für ein Kavaliersdelikt und ermuntert kriminelle Reiche, Steuern zu hinterziehen. Die entzogenen Millionenbeträge fehlen im deutschen Staatshaushalt. FDP-Justizpolitik geht zulasten des Sozialstaates und des Gemeinwohls.

Auf den Beschluss der Justizministerkonferenz kann sich die Bundesministerin jedenfalls nicht berufen. Die Landesjustizministerinnen und -minister haben im Juni 2012 beschlossen, Strafbarkeitslücken beim Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu schließen, etwa durch einen Straftatbestand der Datenhehlerei. Es geht dabei um den Verkauf gestohlener digitaler Identitätsdaten, wie Facebook-Zugangsdaten, E-Mail-Konten oder Kreditkartendaten. Ausdrücklich klargestellt haben die Ministerinnen und Minister in dem Beschluss, dass der Straftatbestand nicht den Erwerb von Daten erfassen soll, „der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient (zum Beispiel Ankauf von Steuerdaten).“

Mit dem Beschluss knüpfen die Landesjustizministerinnen und -minister an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Das Gericht hatte im November 2010 entschieden, dass der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungsmaßnahmen nutzen darf und zwar selbst dann, wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden.

Die Bundesjustizministerin versteht nichts von Steuerrecht und Strafgesetz, wenn sie jetzt gerichtlich zugelassene Fahndungsinstrumente gegen Steuerbetrug kriminalisiert.