Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU haben sich auf eine Neuregelung der Netzentgelte verständigt. Damit werden die bisher unterschiedlichen Preisstrukturen in Deutschland bereinigt.

„Durch den Ausbau der Windenergie im Norden Deutschlands entstehen erhebliche Kosten im Bereich der Stromübertragung. Bislang entstehen dadurch Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der nord- und ostdeutschen Bundesländer. Es werden also gerade die Regionen, die ökologischen Strom aus erneuerbaren Energien für ganz Deutschland produzieren und durchleiten, mit höheren Strompreisen konfrontiert. Das wird jetzt geändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in vier Jahresschritten die Netzentgelte bundesweit angeglichen werden. Um Nachteile für die – vor allem in Nordrhein-Westfalen – ansässigen energieintensiven Betriebe und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, werden die Netzentgelte im ersten Schritt um 1,2 Milliarden Euro gesenkt. Dazu werden die Anbindungskosten großer Offshore-Windparks an die Stromübertragungsnetze künftig nicht mehr über die Netzentgelte, sondern die Offshore-Haftungsumlage geregelt. Die Entlastungsregeln für stromkostenintensive Industrien werden hier ebenfalls gelten.

Ein wichtiger Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion betrifft die steuerbaren Erzeuger. Gerade Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden zumeist von Kommunen betrieben, hier haben wir Investitions- und Planungssicherheit geschaffen.

Während die Förderung durch sogenannte vermiedene Netzentgelte ab 2018 bei volatilen Anlagen wie Wind und Photovoltaik in drei gleichen Jahresschritten für Bestandsanlagen sowie insgesamt für Neuanlagen abgeschafft werden, bleiben sie für die steuerbaren Erzeugungsanlagen im Bestand erhalten. Wir deckeln die vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich auf den Basiswert des Jahres 2016, rechnen aber hier ebenfalls die Offshore-Anbindungskosten heraus. Diese Förderung bleibt den KWK-Anlagenbetreibern erhalten. Das bedeutet Planungssicherheit. Ausschließlich für Neuanlagen wird die Förderung ab dem Jahr 2022 abgeschafft.

Die Einigung bringt ein einheitliches Netzentgelt und damit eine faire Verteilung der Stromkosten bundesweit.“