Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Nach zähen Verhandlungen mit der Unionsfraktion wird morgen im Bundeskabinett endlich der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Nach unzähligen Verhandlungsrunden hat die SPD-Bundestagsfraktion endlich erreicht, dass es künftig einfacher wird, Menschenhändler zu verurteilen.

„Die Zahl der Prostituierten, die in Deutschland unter menschenverachtenden Umständen ausgenutzt werden, ist erschreckend hoch. Freier, die die Dienste von Zwangsprostituierten sehenden Auges in Anspruch nehmen, müssen deshalb bestraft werden. Wer sehenden Auges die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, macht sich an deren Ausbeutung mitschuldig und gehört bestraft.

Zudem macht sich künftig strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird. Bisher war der Strafrichter zum Tatnachweis des Menschenhandels allzu oft auf eine Aussage des Opfers angewiesen, die diese häufig aus Furcht vor Gewalt und Vergeltung verweigerten. Mit der präzisen Neufassung des Tatbestandes Menschenhandel können die Ermittlungsbehörden nun effektiv gegen die menschenverachtenden Praktiken der Menschenhändler vorgehen und Frauen besser vor Menschhändlern schützen.

Außerdem werden die Strafgesetze zur Bekämpfung der Zwangsarbeit verschärft: Wir dulden nicht, dass Menschen in Deutschland in sklavenähnlichen Zuständen ausgebeutet werden. Wir wollen dieses wichtige Gesetz nun zügig beraten. Im Juni soll die erste Lesung erfolgen, im Herbst dieses Jahres soll das Gesetz beschlossen werden.“