Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag beschloss gestern mit den Stimmen aller Fraktionen eine Erhöhung der Vergütung für gesetzliche Betreuer um 15 Prozent. Bundesseitig ist damit die längst überfällige Anpassung der Vergütung in die Wege geleitet. Offen ist nach wie vor, wie der Bundesrat sich verhält.

„Diese Erhöhung ist überfällig, denn die Vergütung von Betreuern wurde seit mehr als elf Jahren nicht mehr angepasst. Ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen seit 2005 um 29,2 Prozent gestiegen ist. Mit Rücksichtnahme auf Veränderungen im Zuge der Erhöhung und des Wegfalls der Umsatzsteuer bei selbstständigen Berufsbetreuern ergibt sich daher, dass die Betreuervergütung um 15 Prozent anzuheben ist.

Insbesondere die Betreuungsvereine sehen sich zunehmend mit erheblichen Problemen bei der Finanzierung der beruflich geführten Betreuungen konfrontiert. Betreuungsvereine sind unverzichtbares Rückgrat der rechtlichen Betreuung, da sie ehrenamtliche Betreuer begleiten und unterstützen. Durch den demographischen Wandel und die zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche gibt es eine deutliche Zunahme von betreuten Menschen. Damit diese angemessen und individuell betreut werden können, braucht es ausreichend gut ausgebildete und anständig bezahlte Betreuer.

Um diese für die Gesellschaft wichtige Versorgungsstruktur zu erhalten, appellieren wir an die Länder, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Da die Kosten für Betreuer aus den Justizhaushalten der Bundesländer zu leisten sind, stehen die Länder dem Vorhaben aktuell skeptisch gegenüber. Wir hoffen, dass die Länder ihren Widerstand aufgeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.“