Die Musterfeststellungsklage
Meilenstein im Verbraucherschutz:
Donnerstag, 15.11.2018
Rathaus Charlottenburg, Bürgersaal
| Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Dieselskandal hat uns alle erschüttert und vor Augen geführt, dass wir ein griffiges Instrument brauchen, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger wehren können. Dabei war es der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, dass ein neues Gesetz noch in diesem Jahr Geltung erhält, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt.
Zum 1. November 2018 tritt die Musterfeststellungsklage in Kraft - das ist ein Meilenstein im Verbraucherschutz. Damit hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht einfacher und kostengünstiger vor Gericht durchsetzen können. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos einem Musterverfahren anschließen und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen feststellen lassen. So bekommt Recht, wer Recht hat, und das schnell und ohne Kostenrisiko.
An diesem Abend wollen wir Sie über die Musterfeststellungsklage informieren und mit Ihnen über die Bedeutung der neuen Regelung diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
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Swen Schulz, MdB
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Dr. Eva Högl, MdB
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