Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
In Würde leben, in Würde sterben
Mittwoch, 07.10.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
| Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Diskussionen um eine Regelung der Sterbehilfe werden seit den 1980er Jahren zunehmend kontrovers geführt. In den Ländern der Europäischen Union ist Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal zugelassen.
Im Deutschen Bundestag liegen derzeit vier Gesetzesentwürfe vor, hinter denen nicht die Fraktionen, sondern fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten stehen. Die Entscheidung darüber kann nur eine Gewissensentscheidung sein, die jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete für sich selber treffen muss. Alle vier Entwürfe haben gemein, dass aktive Sterbehilfe strafbar bleibt.
Dennoch gibt es Menschen, die bei einer Erkrankung, die unweigerlich zum Tod führt, den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen wollen. Hilfe suchen sich die Betroffenen bei Angehörigen oder bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt. Immer mehr Sterbehilfevereine bieten in Deutschland ihre Unterstützung an. Zugleich fehlt es an flächendeckenden Palliativ- und Hospizangeboten.
Über die gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe wird der Bundestag voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden. Die SPD-Bundestagsfraktion lädt alle Interessierten ein, um über die damit verbundenen Fragen und den Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Gabi Weber, MdB
Dr. Katarina Barley, MdB