„Ich freue mich, dass die Diskussion über Kinderrechte im Grundgesetz durch den Vorstoß von Hannelore Kraft und Manuela Schwesig wieder Fahrt aufgenommen hat. Es ist gut, dass auch Bundesjustizminister Heiko Maas diesen Vorschlag unterstützt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich ebenfalls mit Nachdruck dafür aus, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Das würde klarstellen: Bei allem staatlichen Handeln ist das Kindeswohl zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei eben nicht um Symbolpolitik, sondern hätte ganz konkrete Auswirkungen auf behördliche und gerichtliche Entscheidungen. Bei deren Rechtsgüterabwägung hätte das Kindeswohl dann einen eigenen, ausdrücklich durch das Grundgesetz geschützten Wert. Insbesondere im Familienrecht steht das Kindeswohl bisher häufig hinter den Elternrechten zurück.

Wir könnten diese Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode hinbekommen. Es ist absolut unverständlich, warum die Union hier blockiert. Das zeigt aber auch, dass es sich beim plötzlich erwachten Interesse der Union am Wohl von Kindern und Familien um reine Lippenbekenntnisse handelt.“