Pressemitteilung

Urteil des Bundesarbeitsgerichts verschärft Konkurrenzdruck unter Arbeitnehmern

Zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass in einem Betrieb auch mehrere Tarifverträge gelten können, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schafft erhebliche Probleme.

Es wird einer Entsolidarisierung unter Arbeitnehmern Vorschub geleistet. Die Tarifeinheit hat bisher regelmäßig verhindert, dass besonders gefragte Arbeitnehmergruppen nur für sich selbst gute Arbeitsbedingungen erkämpfen. Andere, weniger gefragte Arbeitnehmergruppen haben nun das Nachsehen. Sie müssen sich künftig ohne ihre stärkeren Kollegen für eigene Tarifabschlüsse einsetzen.

Auch der Flächentarifvertrag wird nun noch weiter zurückgedrängt. Splittergewerkschaften konnten bislang nämlich nur dann für eigene Tarifverträge kämpfen, wenn ein bestehender Flächentarifvertrag ausgelaufen ist. Den Arbeitgebern kann das genauso wenig recht sein wie den Gewerkschaften.

Wir unterstützen den DGB und die BDA in ihrer Forderung, dass auch künftig für einen Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Wir setzen uns damit auch für eine Stärkung des Flächentarifvertrags und für mehr Tarifbindung ein. Die Tarifeinheit ist kein Monopol für einzelne Gewerkschaften. Sie trägt vielmehr zur Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens bei und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sie schafft zudem größere Rechtsklarheit im Falle mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb, von der alle profitieren.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
875
Arbeitsgruppen
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