Union fügt Rundfunkfreiheit schweren Schaden zu – das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben
Das rein parteipolitisch motivierte Vorgehen von Ministerpräsident Roland Koch und der Union in Sachen Brender ist ein schwerer Schlag für unabhängigen Journalismus und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der hessische Ministerpräsident Roland Koch haben sich durchgesetzt und drängen den Chefredakteur des ZDF aus rein parteipolitischen Gründen aus dem Amt. Die SPD hat den sehr gut begründeten Vorschlag des ZDF-Intendanten, einen bewährten Chefredakteur erneut zu berufen, unterstützt, und zwar unabhängig von politischen Zuordnungen. Zugleich hatten wir eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates appelliert, sich nicht für eine Gefährdung der Meinungsfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die Unions-orientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt.
Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates, Ministerpräsident Kurt Beck, hat deutlich gemacht, dass in der Sitzung kein stichhaltiges Argument vorgetragen worden sei, das dem Vorschlag des Intendanten entgegengestanden hätte. Die dagegen parteipolitisch agierenden Unionsvertreter stellen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Garantie der Staatsferne grundsätzlich infrage. In erschreckender Offenheit demonstrieren sie, dass es in ihrer Macht liegt, einen ihnen politisch missliebigen Chefredakteur eines öffentlich-rechtlichen Senders abzulösen. Darin muss letztlich der Versuch gesehen werden, auf allen Ebenen einen CDU-Staat durchzusetzen.
Dieses Vorgehen der Union beschädigt nicht nur das ZDF, sondern bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage. Gleichzeitig unterhöhlt es das notwendige öffentliche Vertrauen in die grundsätzlich sinnvolle Beteiligung der politischen Parteien an den Rundfunkgremien.
Wir werden jetzt sehr sorgfältig die Auswirkungen dieses medienpolitischen Debakels analysieren und über mögliche Konsequenzen beraten, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.
Vorrangiges Ziel muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich abwegige Zustimmungsverweigerung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf eine solide Grundlage zu stellen.