Todesurteil an Troy Davis nicht vollstrecken
Troy Davis soll morgen hingerichtet werden. Der Begnadigungsausschuss im US-Staat Georgia hat das Gnadengesuch abgelehnt. Die SPD-Fraktion ist zutiefst erschüttert, da mit dieser Entscheidung ein möglicherweise unschuldiger Mensch sein Leben verliert.
Troy Davis wurde 1991 für den Mord an einem Polizisten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Mittlerweile haben sieben der neun Zeugen ihre belastende Aussage zurückgezogen oder geändert; die Mordwaffe wurde nie gefunden. Troy Davis selbst hat stets seine Unschuld beteuert.
Der Begnadigungsausschuss hat stets darauf verwiesen, dass er keiner Vollstreckung des Todesurteils zustimmen werde, wenn er den geringsten Zweifel an der Schuld von Troy Davis haben würde. Dreimal bereits hat der Ausschuss die Hinrichtung ausgesetzt. Angesichts der vielen Unstimmigkeiten in diesem Fall stellt sich die Frage, woher die Ausschussmitglieder die Sicherheit für ihre heutige Entscheidung nehmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die Todesstrafe als Verletzung des Rechts auf Leben ab. Wir fordern daher den Begnadigungsausschuss auf, seine Entscheidung zu revidieren und Troy Davis nicht hinzurichten.