Pressemitteilung

Stipendienprogramm ist sozial ungerechtes, bürokratisches Monster

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms erklären der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann und die zuständige Berichterstatterin Marianne Schieder:

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein nationales Stipendienprogramm ist sozial ungerecht und bürdet die Umsetzung allein den Hochschulen auf. Bereits im Gesetz ist ein ineffizentes, bürokratisches Monster angelegt, dessen Kosten allein den Hochschulen und Ländern aufgebürdet wird. Das Programm wird nicht einen zusätzlichen jungen Menschen für ein Studium gewinnen. Ein Stipendiengesetz ist daher falsch und vor allem auch überflüssig, weil in Deutschland mit den etablierten Begabtenförderungswerken ein einheitliches, flächendeckendes Stipendienangebot in Deutschland bereits existiert und mit einer Ausweitung des BAföG wesentlich mehr Bildungschancen geschaffen werden könnten. Wir fordern die Koalitionsfraktionen und die Länder auf, dieses unsinnige Gesetz, dass weder die Studierenden, noch die meisten Hochschulen und auch die Wirtschaft nicht wollen, in den parlamentarischen Beratungen und im Bundesrat zurückzuweisen.

Der Gesetzentwurf von Ministerin Schavan ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion:

  • sozial ungerecht: Zuletzt hat die Untersuchung des Hochschul-Informations-Systems (HIS) über die soziale Herkunft bisheriger Stipendiaten ergeben, dass sie vor allem aus Familien mit einer hohen sozialen Herkunft stammen. Stipendien verfestigen damit die soziale Ungleichheit, die sich wie ein roter Faden durch das deutsche Bildungssystem zieht. Nicht ein junger Mensch wird sich wegen der Aussicht auf eine Stipendienlotterie zusätzlich für ein Studium entscheiden. Die SPD fordert hingegen eine Bildungsförderung, die vor allem denen hilft, deren Elternhaus keinen großen Geldbeutel hat. Die im Gesetz vorgesehenen Mittel wären für eine deutliche Anhebung der Freibeträge beim BAföG besser und gerechter zu verwenden, so dass auch die Kinder von Facharbeitern und ähnlichen Berufsgruppen zusätzliche Chancen auf eine Förderung erhalten.

  • hochschulfeindlich: Die komplette Umsetzungslast und damit auch das Risiko wird allein den Hochschulen aufgebürdet. Sie müssen umfangreiche Verwaltungsstrukturen aufbauen, um Stipendienanträge zu prüfen und bearbeiten, Stipendiaten zu betreuen und vor allem die privaten Stipendienmittel einzuwerben um die öffentlichen Mittel zu erhalten. Der Gesetzentwurf unterschätzt nicht nur den Verwaltungsaufwand sträflich, er lässt auch die Hochschulen und die Länder mit den Kosten dafür allein. Frau Schavan schafft somit ein neues Förderinstrument, das sie zu 100 Prozent aber den Hochschulen aufdrückt.

  • eine strukturpolitische Geisterbahnfahrt: Ohne private Stipendienmittel vor allem aus der Wirtschaft können die Hochschulen keine Stipendien vergeben. Damit benachteiligt der Gesetzentwurf aber Hochschulen in strukturschwachen Regionen und vor allem in den neuen Ländern. Es ist utopisch zu glauben, dass Hochschulen in diesen Gebieten ausreichend private Geldgeber finden, um die im Gesetzentwurf als Ziel genannten acht Prozent ihrer Studierenden über das neue Stipendienprogramm zu fördern. Diese Zielquote ist einzig von wenigen Hochschulen in Städten wie München, Stuttgart und Hamburg zu erfüllen. Fatal ist auch, dass die privaten Geldgeber festlegen können, für welchen Fachbereich oder gar Studiengang ihre Förderung verwendet werden soll. Damit haben nicht alle Studierenden bei gleichen Leistungen die gleichen Stipendienchancen und werden geisteswissenschaftliche Fächer dabei sicherlich auf der Strecke bleiben.

  • ein ineffizientes Verwaltungsmonster: Bereits die Erfahrungen mit dem Pinkwart-Modell in NRW zeigen, dass die für das Modell notwendige Verwaltungsbürokratie teuer und vor allem ineffizient ist. Um die Stipendiatenquote dort von rund 0,2 Prozent zu erreichen mussten die Hochschulen im Schnitt rund zwei Vollzeitstellen vorhalten. Um acht Prozent an allen rund 370 Hochschulen zu erreichen müssten mehrere tausend Verwaltungsstellen geschaffen werden - das ist utopisch. Damit werden Doppelstrukturen zu den bestehenden Begabtenförderwerken in einem Umfang aufgebaut, der die Rechnungshöfe interessieren wird.

  • praktisch nicht umsetzbar: neben dem Verwaltungsaufwand ist die Praktikabilität des Gesetzentwurfs mehr als fraglich: wie sollen wie vorgesehen bereits im Vorfeld eines Studiums Stipendien vergeben werden können, wenn noch offen ist, an welcher Hochschule welches Fach studiert werden kann? Wie sollen Hochschulen mit den ebenfalls geforderten "gesellschaftlichen Leistungen" von Antragstellern und wie mit Fachrichtungswechseln oder Studienortwechseln umgehen? Der vorgesehene Verlust des Stipendiums ist bildungspolitisch ein Alptraum. Ein hochschulbasiertes Fördersystem schafft somit automatisch neue Mobilitätshürden.

  • von niemandem gefordert: Die Zahl der Kritiker wächst. Neben den Wirtschaftsverbänden, vielen Studierendenorganisationen wie auch den katholischen Hochschulgemeinden und den Stipendiatenvertretungen sehen selbst die Länder und die meisten Hochschulen das Gesetz kritisch. Beim Deutschen Bundestag ist sogar eine Petition von Studierenden gegen den Gesetzentwurf anhängig.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf für das nationale Stipendienprogramm lediglich ein weiterer Beleg dafür, dass diese sogenannte christlich-liberale Koalition nur dafür sorgt, das soziale Ungleichgewicht weiter zu verschärfen und denen zu geben, die es am wenigsten nötig haben. Gleichzeitig schaffen sie neue Verwaltungsmonster, die die öffentliche Hand langfristig in Misskredit bringen. Zahlreiche Stellungnahme von Studierenden, Stipendiaten, aus der Wirtschaft oder von Gewerkschaften belegen, dass niemand das neue Stipendiensystem haben will, außer Frau Schavan und Herr Pinkwart.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
540
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
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