Steigende Müllgebühren und geringere Löhne durch Ausweitung gewerblicher Sammlungen
Eine Ausweitung der gewerblichen Sammlungen forciert nicht nur die Privatisierung in der Abfallwirtschaft, sondern würde auch nach Ansicht der Sachverständigen zu steigenden Müllgebühren für die Bürger führen.
Ralf Bleicher vom Deutschen Landkreistag erläuterte diese negativen Auswirkungen am Beispiel der Altpapiersammlungen. Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bestätigte die große Gefahr steigender Gebühren aus seinen Erfahrungen vor Ort. Wenn die wertvollen Teile des Hausmüll-Abfalls von privaten Entsorgern gesammelt werden und den Kommunen der nicht verwertbare Abfall bleibt, sind steigende Gebühren die logische Konsequenz.
Das Problem ist: Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, den Hausmüll zu sammeln und zu entsorgen. Die private Entsorgungswirtschaft entscheidet für sich, ob und welchen Abfall sie bei gewerblichen Sammlungen sammelt. Auf dieser Grundlage gibt es keinen fairen Wettbewerb, so Andreas Zuber, Sachverständiger des Verbandes kommunaler Unternehmen.
Die Lohnstruktur ist ein weiterer wettbewerbsverzerrender Aspekt. Ellen Naumann von Verdi und Uwe Feige hoben hervor, dass kommunale Unternehmen Tariflöhne zahlen. Mit 15 Euro liegt die Entlohnung über dem Tarif des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und weit über dem Mindestlohn von 8,24 Euro. Der Mindestlohn hat zwar die Situation für viele Beschäftigte in der privaten Entsorgungswirtschaft verbessert, er muss jedoch weiterhin durch Steuermittel subventioniert werden und verzerrt den Wettbewerb zugunsten der Privaten. Faire Entlohnung und konstante Abfallgebühren sind nur möglich, wenn die Hausmüllentsorgung in kommunaler Zuständigkeit bleibt. Dies ist nach Ansicht des Sachverständigen, Rechtsanwalt Hartmut Gassner, europarechtskonform. Hartmut Gassner betonte, dass das oberste zuständige deutsche Gericht, das Bundesverwaltungsgericht, in drei Entscheidungen eine Einschränkung gewerblicher Sammlungen für europarechtskonform erklärt hat.
Neben den Fragen zur Überlassungspflicht und zum Europarecht äußerten sich die Sachverständigen auch zur 5-stufigen Abfallhierarchie. Das sogenannte Heizwertkriterium zur Abgrenzung von stofflicher und thermischer Verwertung wurde von den Sachverständigen kritisch beurteilt. Zumindest müsste das Heizwertkriterium genauer definiert oder zeitlich begrenzt werden.
Zur Umsetzung der Abfallhierarchie sprachen sich die Sachverständigen für Nachbesserungen aus. Insbesondere die Abfallvermeidung muss im Gesetz konkreter ausgestaltet werden. Insgesamt verwiesen die Sachverständigen auf die Notwendigkeit, sowohl im Gesetz, als auch in Verordnungen, Einzelheiten für Recyclingverfahren und Getrenntsammlungen zu konkretisieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Stellungnahmen, da wir unsere Forderungen nach Nachbesserungen an Gesetzentwurf bestätigt sehen.