SPD sichert Fortsetzung der Politik für die Bürgerschaftlich Engagierten
Mit der Einsetzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement stellen wir auch in der 17. Legislaturperiode die parlamentarische Begleitung des Themas Bürgerschaftliches Engagement sicher. Wir werden uns wie in der zurückliegenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Entwicklung einer Engagementstrategie des Bundes nicht nur im Kabinett und den Ressorts verhandelt wird, sondern auch Ideen, Impulse und Anregungen der Bürgergesellschaft aufgreift, erklärt Ute Kumpf.
Mit der Einsetzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement stellen wir auch in der 17. Legislaturperiode die parlamentarische Begleitung des Themas Bürgerschaftliches Engagement sicher. Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement wurde auf Initiative der SPD-Fraktion bereits in der 14. Legislaturperiode eingesetzt. Er knüpft an die Arbeit der Enquete-Kommission "Zur Zukunft des Bürgerschaftliches Engagements" an und hat an der Umsetzungen ihrer Beschlüsse mitgearbeitet.
Die SPD-Fraktion hat in der neuen Legislaturperiode einen erweiterten Arbeitsauftrag für den Unterausschuss beantragt. Er arbeitet an der Entwicklung einer ressortübergreifenden engagementpolitischen Strategie des Bundes mit und führt den Dialog mit der Bürgergesellschaft sowie dem Nationalen Forum für Engagement und Partizipation. Zur Schwerpunktsetzung gehört auch die Auseinandersetzung mit den Themen des demographischen Wandels und der gesellschaftlichen Integration.
Der Weg zur solidarischen Bürgergesellschaft ist steinig. Wir werden uns wie in der zurückliegenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Entwicklung einer Engagementstrategie des Bundes nicht nur im Kabinett und den Ressorts verhandelt wird, sondern auch Ideen, Impulse und Anregungen der Bürgergesellschaft aufgreift. Daher haben wir die Gründung eines Nationalen Forums für Engagement und Partizipation initiiert. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode Initiativen für ein Freiwilligendienstestatusgesetz und ein Freiwilligenstatusgesetz, für Ausbau und Weiterentwicklung einer nachhaltigen Infrastrukturförderung und einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste einbringen. Engagementpolitik muss als Querschnittspolitik ausgebaut und in allen Ressorts fest verankert werden.