SPD fordert mehr Unterstützung für die afghanische Zivilgesellschaft
Zur Zeit kommt es immer häufiger vor, dass von den afghanischen Ministerien Gesetzesentwürfe angeregt werden, die nicht konform mit der Verfassung des Landes oder mit den von ihm gezeichneten internationalen Menschen- und Frauenrechtskonventionen sind.
Aktuell gibt es Diskussionen um ein Hochzeitsgesetz, welches eigentlich junge Paare vor der sonst üblichen Verschuldung durch die teuren Feierlichkeiten schützen soll. Ein richtiges Anliegen, doch die Ambitionen des Ministeriums gehen zu weit. Sie wollen Bekleidungsvorschriften nach der Scharia für Mann und Frau einführen und regeln, wie viel das Essen, die Kleider und die Feier insgesamt kosten dürfen. Auf den Hochzeitsfeiern selbst sollen Vertreter des Ministeriums über die Einhaltung der Sitten und Gesetze wachen. Schneider oder Gastwirte, die dies nicht unterstützen, sollen genauso bestraft werden wie Bräute in modernen Hochzeitskleidern oder gemeinsam feiernde Männer und Frauen.
Dieser Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass die afghanischen Ministerien noch nicht das richtige Verhältnis zwischen notwendigen Regelungen und der Gewährung der individuellen Freiheitsrechte finden. Afghanische Menschen- und Frauenrechtsorganisationen haben dafür bereits ein besseres Gespür. Die "Unabhängige Menschenrechtskommission" (AIHRC) und andere Organisationen kritisieren das Hochzeitsgesetz, doch bislang erfahren sie von der internationalen Staatengemeinschaft wenig öffentliche Unterstützung. Häufig geschieht dies mit dem Verweis auf die staatliche Souveränität Afghanistans.
Wir finden, dies ist der falsche Ansatz: Viele Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sind durch den nahenden Abzug der internationalen Gemeinschaft zutiefst verunsichert. Sie fragen sich, wer sie in ihren Anliegen um Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung friedlich unterstützen wird. Die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Werten wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat zwar die internationale Gemeinschaft angestoßen. Doch heute ist dies ein Anliegen der afghanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wir sind daher verpflichtet, sie zu unterstützen.
Der Entwurf des Hochzeitsgesetzes soll demnächst an das Kabinett und dann zur Verabschiedung an das afghanische Parlament weitergeleitet werden. Dies wäre ein guter Anlass für Bundesaußenminister Westerwelle, mit öffentlicher Kritik an dem Gesetzentwurf die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Afghanistan zu unterstützen und für einen neuen Entwurf zu werben, welcher der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes genauso gerecht wird, wie er die Freiheit des Individuums gewährleistet.