SPD fordert Entschädigung von Stalkingopfern
Stalkingopfer werden nicht entschädigt, wenn sie rein psychischen Angriffen ausgesetzt sind. Diese Gesetzeslücke kritisiert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, anlässlich der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Die SPD-Fraktion fordert Entschädigung von Stalkingopfern auch bei psychischer Einwirkung. Die jüngste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts belegt, dass es bei der Entschädigung von Stalkingopfern offenbar eine Gesetzeslücke gibt. Nach Auffassung der Richter reichen psychische Einwirkungen auf das Opfer nicht aus, um einen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes und damit eine Entschädigungsleistung zu bejahen.
Seit 2007 ist Stalking durch einen besonderen Straftatbestand sanktioniert. Das strafbare Stalking selbst setzt allerdings keinen körperlichen Übergriff voraus. Typisch ist vielmehr, dass Opfer verfolgt und sie mit verbalen Drohungen traktiert werden. Vor allem über längere Zeit kann Stalking auch ohne körperliche Übergriffe bei Opfern zu erheblichen posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Mit diesen Schädigungfolgen dürfen Opfer nicht alleine gelassen werden. Die Lücke im Opferentschädigungsgesetz muss geschlossen werden.