SPD begrüßt das Einlenken von Google – Bundesregierung bleibt gefordert
Die Intervention von deutscher Seite hat sich gelohnt: Google muss das deutsche Urheberrecht berücksichtigen. Dem neuen Vergleichsvorschlag zufolge darf Google zunächst deutlich weniger in Deutschland verlegte Bücher ins Netz stellen. Zudem wird es gesonderte Vereinbarung mit deutschen Autoren und Verlagen geben müssen.
Google hat bereits mehrere Millionen Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber digitalisiert, um diese online verfügbar zu machen. Diese Praxis war seitens der Bundesregierung, hier insbesondere von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im April 2009, in aller Deutlichkeit kritisiert und durch einen anwaltlichen Schriftsatz unterstützt worden. Die vorgebrachten Einwände fanden Beachtung und haben nun dazu geführt, dass Google eine überarbeitete Vereinbarung vorgelegt hat, die deutsches Urheberrecht beachtet. Die Bundesministerin der Justiz ist aufgefordert, diese Vereinbarung erneut sorgfältig prüfen zu lassen.
Die grundsätzlichen Probleme bleiben weiter ungelöst: Weiterhin stellt sich die Frage, wie Bücher, die im Handel nicht mehr verfügbar und deren Urheber nicht mehr auffindbar sind ("verwaiste Werke"), öffentlich zugänglich gemacht werden können. Zudem bedarf es einer umfassenden Strategie zum Erhalt und zur Nutzung kulturellen Schriftgutes in digitaler Form. Deutschland darf die Entwicklungen auf diesem Gebiet nicht verpassen.
Das bisher von Kulturstaatsminister Neumann stiefmütterlich behandelte Projekt der Digitalen Bibliothek auf nationaler und europäischer Ebene braucht politische Unterstützung. Wir fordern die Bundesregierung auf, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie vor allem Bücher, aber auch andere Kulturgüter digital zugänglich gemacht werden können und gleichzeitig eine angemessene Vergütung für die Urheber und die Rechteinhaber erfolgt.