Soli: Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen
Grundsätzlich wird das Bundesverfassungsgericht zweierlei bewerten müssen - nämlich einmal, ob der Bund tatsächlich einen zusätzlichen Finanzbedarf hat, der eine Ergänzungsabgabe, wie sie der Soli darstellt, rechtfertigt. Und zweitens, ob die vom Grundgesetz ansonsten gewollte Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern durch diese Ergänzungsabgabe ausgehöhlt wird.
Es gilt nämlich: Wenn ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf grundsätzlich anerkannt wird - und zweifellos hat der Bund im Zuge der beiden Solidarpakte zur Finanzierung der deutschen Einheit erhebliche zusätzliche Finanzierungslasten übernommen - dann ist die Alternative zur Erhebung der Ergänzungsabgabe nicht einfach deren Wegfall, sondern eine entsprechende Anhebung von Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer.
Wenn die Bundesregierung den Soli weiter erhalten will, muss sie sich klar zu ihrer Finanzierungsaufgabe im Rahmen des Solidarpakts bekennen. Und sie muss natürlich noch einmal überprüfen, ob die für die Jahre ab 2011 angekündigten massiven Steuersenkungen denn wirklich zu dieser nach wie vor bestehenden Zusatzbelastung des Bundeshaushalts passen.