Sexueller Missbrauch: Bundesjustizministerin zeigt Einsicht bei Verjährungsfristen
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass sich die Justizministerin endlich dazu durchgerungen hat, die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche bei sexuellem Missbrauch von drei auf dreißig Jahre zu verlängern. Bwedauerlich ist jedoch, dass die Ministerin zur Frage der strafrechtlichen Verjährung immer noch schweigt.
Endlich zeigt die Bundesjustizministerin Einsicht für längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und damit für den SPD-Vorschlag.
Wir begrüßen es, die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche von drei auf dreißig Jahre zu verlängern. Wir bedauern es allerdings, dass die Ministerin zur Frage der strafrechtlichen Verjährung bisher schweigt.
Der Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion will die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre erhöhen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreißigsten Lebensjahr des Opfers verjähren.
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist wollen wir auf 30 Jahre erhöhen. Damit haben Opfer sexuellen Missbrauchs Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfünfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Die bisherigen Verjährungsfristen machen es vielen Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Denn in Kinderjahren missbrauchte Opfer können so massiv traumatisiert sein, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen. Trauriger Beleg hierfür ist die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle vor allem der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen.