Pressemitteilung

Sachverständige begrüßen JobCenter-Reform

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Angelika Krüger-Leißner:

Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen begrüßt in ihren Stellungnahmen die JobCenter-Reform. Damit können Kommune und Agentur für Arbeit ihre bewährte Zusammenarbeit unter verbesserten Rahmenbedingungen fortsetzen und Synergien nutzen. Durchaus kritisch hingegen wurde die Ausweitung der Option gesehen, weil so eine Zersplitterung der Rechtsanwendung im Bundesgebiet drohen kann. Ungleiche Lebensverhältnisse wären die Folge.

Beharrliches Verhandeln und Kompromissfähigkeit der SPD haben es ermöglicht, dass die Blockadehaltung der CDU/CSU überwunden werden konnte. Diese hatte vergangenes Jahr einen breit getragenen Bund-Länder-Kompromiss ohne Vorwarnung scheitern lassen. Vom Tisch ist jetzt die getrennte Aufgabenwahrnehmung, die CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten und mit dem von der Leyen bei den Bundesländern Schiffbruch erlitten hat. Dieser Ansatz hätte weniger effektive Hilfe für die Arbeitsuchenden und deutliche Mehrkosten zur Folge gehabt.

Die Anhörung hat jedoch auch Optimierungs- beziehungsweise Präzisierungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfes aufgezeigt, so beispielsweise:

  • Die Zahl der befristet beschäftigten Mitarbeiter in den JobCentern muss reduziert und die derjenigen mit einer festen Anstellung erhöht werden.
  • Der in dem Gesetzentwurf verankerte Betreuungsschlüssel muss präzisiert werden.
  • Die personalvertretungsrechtlichen Regelungen müssen weiter optimiert werden, um so beispielsweise auch eine Stufenvertretung zu ermöglichen.
  • Fortgeltung von Vereinbarungen wie Altersteilzeit, Arbeitszeit, Langzeitkonten oder Telearbeit bei einem Wechsel von Mitarbeitern von der ARGE in das neue JobCenter beziehungsweise eine Optionskommune.
  • Stärkung der Rechte der Mitglieder in den künftig obligatorisch vorgegebenen Beiräten.
  • Einheitliche Regelungen für das neue JobCenter und die Optionskommune zur Feststellung, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Die Anhörung macht auch klar: Es bedarf einer verlässlichen und ausreichenden Ausstattung mit finanziellen Mitteln, um möglichst schnell aus Arbeitsuchenden Arbeitnehmer zu machen.

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
763
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