Pressemitteilung

Regierungsentwurf verhindert Missbrauch der Leiharbeit nicht

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung bezüglich Leiharbeit erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Vorschläge der Regierung bieten nur in kleinsten Ansätzen Schutz und lösen nicht annähernd die wirklichen Probleme der Leiharbeit. Der Gesetzesvorschlag behebt lediglich die krassesten Auswüchse von Lohndumping, bietet aber keine wirkungsvollen Lösungen gegen den Missbrauch der gesamten Branche.

Der größte Fehler ist offenkundig: Es fehlt der Mindestlohn und es fehlt eine Regelung zum Equal Pay. Trotz monatelangem Ringen sieht die Regierung keine Lohnuntergrenze vor. Frau von der Leyen darf nicht nur von Mindestlohn reden, sie muss ihn im Gesetz festschreiben.

Union und FDP beschränken sich auf geringfügige Änderungen, die durch eine Richtlinie der Europäischen Union ohnehin vorgegeben sind. Die Gewerkschaften kritisieren das schwarz-gelbe Vorgehen zu Recht als Kniefall vor der Leiharbeitslobby.

Deutlich weitgehender und hilfreicher ist ein Vorstoß der SPD-Fraktion, der am Freitag im Bundestag in 1. Lesung beraten wird und klare Lösungen anmahnt. Konkret fordern wir:

  • Gleiches Geld für Gleiche Arbeit: Leiharbeit soll künftig immer mit Equal-Pay verbunden sein. Ein Abweichen soll nur möglich sein, wenn ein Tarifvertrag des Entleihers, also der Einsatzbranche wie zum Beispiel Metallindustrie, dies vorsieht. Auch dann soll dies nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für eine konkret erforderliche Einarbeitungszeit von höchstens vier Wochen möglich sein. Es muss dabei der Gesamtschutz des Leiharbeitnehmers im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen gewahrt werden.

  • Ein Platz, ein Jahr: Leiharbeitseinsätze sollen künftig auf maximal ein Jahr im Einsatzbetrieb begrenzt werden. Sollte der Arbeitseinsatz länger dauern, muss davon ausgegangen werden, dass eine Festanstellung angemessen ist.

  • Keine Verträge von Fall zu Fall: Arbeitsverträge dürfen nicht länger für die Dauer eines konkreten Arbeitseinsatzes befristet werden. Die früheren Regelungen zum Synchronisationsverbot, zum besonderen Befristungsverbot für Leiharbeitnehmer und zum Wiedereinstellungsverbot sind mit verschärften Bedingungen wieder einzuführen.

  • Wir Sozialdemokraten halten an unserem Ziel fest: Wir wollen Missbrauch bei der Leiharbeit durchgreifend verhindern, die Situation von Leiharbeitnehmern wirksam verbessern und das klassische, unbefristete Arbeitsverhältnis wieder stark machen.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
1762
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
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