Regierung lässt Altbewerber im Stich – Ausbildungsbonus muss verlängert werden
Anfang der Woche das "Ja" zum Ausbildungs-Mogelpakt, jetzt das "Nein" zum Ausbildungsbonus: Die Regierung lässt junge Menschen bei ihrem Einstieg in das Berufsleben im Stich. Insbesondere Altbewerber, also Berufseinsteiger früherer Schulentlassjahre, können sich nicht auf Arbeitsministerin von der Leyen verlassen. Statt jungen Menschen durch aktive Arbeitsmarktpolitik Perspektiven zu eröffnen, schafft die Ministerin die dafür notwenigen Instrumente ab.
Wir fordern eine Verlängerung des Ausbildungsbonus um drei Jahre. Nur so sind echte Aussagen über die Wirksamkeit des Instruments möglich. Darüber hinaus muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Instrument bekannter wird. Die Regierung will das nicht. Diese Entscheidung ist falsch, verfrüht und kurzsichtig. Denn: Instrumente brauchen Zeit, um zu wirken, ehrlich überprüft und dann weiterentwickelt zu werden.
Noch am Dienstag verkündete die Regierung beim Unterzeichnen des Ausbildungs-Mogelpakts, dass Altbewerber besonders unterstützt werden müssen. Jetzt werden ihre Chancen zusammengestrichen. Das passt - gerade im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf - nicht zusammen.
Für die Altbewerber ist der Ausbildungsbonus wichtig, um eine realistische Chance auf einen Ausbildungsplatz im Betrieb zu bekommen. Bis zum September 2010 haben mehr als 40.000 Altbewerber durch den Ausbildungsbonus die Chance auf einen Einstieg in den beruflichen Aufstieg erhalten.
Das Beispiel Ausbildungsbonus zeigt: Ursula von der Leyen will Rechtsansprüche abschaffen und mit Lippenbekenntnissen von ihrer tatsächlichen Politik ablenken. Wir wollen, dass Rechtsansprüche für junge Menschen, beispielsweise auch das Recht auf Nachholen eines Hauptschulabschlusses, nicht den Kürzungsvorschlägen von Schwarz-Gelb zum Opfer fallen, denn wir nehmen die Regierung ernst: Mehr Geld für Bildung misst sich an den Mitteln für nachsorgende Bildungspolitik im Haushalt des Arbeitsministeriums. Doch auch hier kürzt Ursula von der Leyen das Geld zusammen. Damit schafft sie echte Perspektiven ab.
Anlass für die kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion war der erste Zwischenbericht zum Ausbildungsbonus (Bundestags-Drucksache 17/2690). Darin stellen die Autoren fest, dass der frühe Berichtszeitpunkt nur beschreibenden Charakter habe und noch keine Wirkungsanalysen enthalte.
Hintergrund:
Mit dem Ausbildungsbonus wurde 2008 im Arbeitsförderungsrecht ein finanzieller Anreiz verankert, um zusätzliche betriebliche Arbeitsplätze für förderungsbedürftige Ausbildungssuchende zu schaffen. Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für die Schaffung und Durchführung eines zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Er soll einen Teil der einem Arbeitgeber durch die zusätzliche Ausbildung entstehenden Kosten ausgleichen. Parallel sollten die Betriebe durch sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden. Die Höhe ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Er beträgt maximal 6.000 Euro.
Der Ausbildungsbonus ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Eine Ausnahme gilt für den Ausbildungsbonus bei Insolvenz. Dieser wurde durch das sogenannte Beschäftigungschancengesetz verlängert, jedoch nicht der Ausbildungsbonus der als Rechtsanspruch für Altbewerber mit Hauptschulabschluss gilt. Er wird sang und klanglos Ende des Jahres auslaufen, trotz hohem Bedarf.