Wieder nur eine freiwillige Vereinbarung im Jugendschutz
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Tankstellenbetreiber ihren Aktionsplan Jugendschutz fortschreiben und die Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Bereich der Ausweiskontrollen, der Mitarbeiterschulungen und der Ausstattung mit moderneren Kassensystemen verbessern wollen. Ein größeres Engagement ist sicherlich gut, die Einhaltung der geltenden Jugendschutzgesetze sollte aber auch für die Tankstellenbetreiber eine Selbstverständlichkeit sein.
Wieder einmal begnügt sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Interesse der Wirtschaft mit freiwilligen Versprechungen auf Besserung. Fakt bleibt aber, dass Kinder und Jugendliche immer noch zu leicht Zugang zu Alkohol haben und ihnen in der Werbung vorgegaukelt wird, wie cool und erfolgreich Alkohol doch mache. Anstatt sich mit der x-ten Selbstverpflichtung zu rühmen, muss die Drogenbeauftragte endlich über Verkaufs- und Werbeverbote sprechen, die Einhaltung bestehender Gesetze sicherstellen und den Bereich der Prävention, beispielsweise in der Jugendarbeit und in Schulen stärken.