Pressemitteilung

Nullnummer Anlegerschutzgesetz

Anlässlich der abschließenden Beratung des Regierungsentwurfs eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Das sogenannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz von CDU/CSU und FDP ist ein frecher Etikettenschwindel. Bei näherem Hinsehen entpuppt es sich als zufällige Zusammenstellung völlig unzureichender Einzelmaßnahmen. Den erklärten Zielen der Bundesregierung, Anleger wirksam vor Falschberatung und unüberlegten Anlageentscheidungen zu schützen und zugleich das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte wieder zu erhöhen, wird dieses Gesetz nicht ansatzweise gerecht.

Im Laufe eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens wurde das ohnehin nicht ehrgeizige Vorhaben durch die Anstrengungen einer Lobby deutlich verwässert, die sich mit ihrem Erfolg öffentlich brüstet. Dadurch bleibt vor allem der für private Anleger besonders risikoreiche Graue Kapitalmarkt bis auf Weiteres kaum reguliert und beaufsichtigt. Auf zunächst geplante Verbesserungen im Bereich der Honorarberatung verzichtet die Koalition ebenso wie auf die Streichung von Sonderverjährungsvorschriften zu Lasten der Kunden.

Die Einführung eines Informationsblattes für Finanzprodukte ist zu begrüßen. Doch ist das sogenannte PIB weder standardisiert noch reichen die geforderten Pflichtangaben annähernd aus, um die angestrebte Vergleichbarkeit der Produkte für die Privatanleger zu erreichen. Die Verbraucherforschung belegt, dass ohne diese Transparenz die individuelle Anlageentscheidung nicht erleichtert und verbessert werden kann.

Bei der angestrebten Durchsetzung anlegerschützender Vorschriften in der Beratung der Finanzinstitute schießt die schwarz-gelbe Koalition dagegen über das Ziel hinaus. Durch eine laufende Erfassung aller Anlageberater, Compliance-Beauftragten und Vertriebsbeauftragten soll die Aufsichtsführung verbessert werden. Tatsächlich aber soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgehend von konkreten Kundenbeschwerden künftig Missstände aufdecken und bei Bedarf auch sanktionieren. Die SPD fordert deshalb, die rund 300.000 Anlageberater in Deutschland erst bei Eingang solcher Beschwerden zu registrieren. So ließe sich der bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich verringern, ohne die bezweckte präventive Wirkung der Datenbank zu schmälern.

Die BaFin ihrerseits ist aufgefordert, die für die Beschwerden innerbetrieblich Verantwortlichen bei ihren Prüfungen zu identifizieren. Denn selbst Verbraucherorganisationen gestehen zu, dass die Ursache struktureller Falschberatungen regelmäßig verfehlte unternehmensinterne Anreizsysteme sind. Keineswegs ist es vorrangig und stets allein der einzelne Anlageberater, der die Interessen seines Arbeitgebers über die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt.

Wie der Anlegerschutz in Deutschland wirksam verbessert werden könnte, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Sommer in einem Antrag aufgezeigt. Das notwendige umfangreiche Maßnahmenpaket umfasst alle Akteure, Produkte und Vertriebswege. Daran gemessen ist das neue Anlegerschutzgesetz von CDU/CSU und FDP schlicht lapidar.

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
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135
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