Pressemitteilung

Nach der NRW Wahl blockiert FDP den Pflegemindestlohn

Zur Ankündigung des Wirtschaftsministers Brüderle, den Pflegemindestlohn zu blockieren, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Nach der NRW Wahl lässt die schwarz-gelbe Koalition die "Katze aus dem Sack". Der Pflegemindestlohn soll nun nicht wie bereits vom Arbeitsministerium angekündigt ab 1. Juli 2010 in einer Rechtsverordnung erlassen werden. Wirtschaftsminister Brüderle fordert eine Kabinettsbefassung und erklärt, die FDP lehne Mindestlöhne im Prinzip ab. Unbeachtet lässt er dabei, dass selbst Gesundheitsminister Rösler, ebenfalls FDP, die Vorschläge der Pflegekommission als akzeptabel bezeichnet hatte.

Die Pflegekommission hat einen Mindestlohn - 8,50 Euro im Westen, 7,50 Euro im Osten - vorgeschlagen. Die Arbeitsministerin hätte das Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung längst auf den Weg bringen und die entsprechende Rechtsverordnung erstrecken können. Sie benötigt die Zustimmung von Bundeswirtschaftsminister Brüderle hier rechtlich nicht.

Es liegt ein einstimmiger Beschluss der Pflegemindestlohn-Kommission vor, der Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege und einen branchenspezifischen Mindestlohn festlegt. Nur wenn in der Branche angemessen bezahlt wird und die Arbeitsbedingungen attraktiv sind, werden genügend junge Menschen für Ausbildung und Arbeit in der Zukunftsbranche Pflege gewonnen werden können. Die Fachleute in der Kommission wurden ihrer großen Verantwortung gerecht, diese Eigenschaft kann man dem Wirtschaftsminister bei seinen Ankündigungen nicht attestieren.

Mindestlöhne sind Kernelemente sozialer Gerechtigkeit - und eine wichtige Grundvoraussetzung für gute Arbeit.

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
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684
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