Neue Regelungen zur Leiharbeit sind reine Kosmetik
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verfehlt mit diesem Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung das Ziel, die Missstände im Bereich der Leiharbeit zu beheben. Der Gesetzentwurf ist reine Kosmetik, erklärt Anette Kramme.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verfehlt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, die Missstände bei der Leiharbeit zu beheben. Der Gesetzentwurf ist reine Kosmetik und ein weiterer Beleg dafür, wie hilflos Ursula von der Leyen ist, wenn es um die Lösung von Problemen statt der Verkündung guter Nachrichten geht. Sie verbeißt sich in die Konzernleihe; aber sonst wird rein gar nichts verbessert.
Weder die Substitution von Stammarbeitsplätzen durch Leiharbeiter noch das in der Praxis gängige Lohndumping wird damit künftig verhindert.
Uns ist es in zähen Verhandlungen zwar gelungen, einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche durchzusetzen. Deshalb werden wir heute dem entsprechenden Änderungsantrag auch zustimmen. Die SPD will einen Mindestlohn für die Leiharbeit. Gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügikeit ab Mai 2011 ist der Mindeslohn ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Alle übrigen Missstände in der Leiharbeit werden jedoch nicht wesentlich verbessert.
Damit brüskiert die Regierung nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch unsere Partner in der EU. Nach mehrheitlicher Meinung von Rechtsexperten reicht der Gesetzentwurf nicht aus, um die EU-Richtlinie angemessen umzusetzen.
Die SPD fordert in ihrem Entschließungsantrag:
- Equal Pay ohne Ausnahme
- Gleiche Rechte bei der Nutzung von Firmeneinrichtungen
- Mehr Mitbestimmung für die Betriebsräte
- Ein Verbot der Synchronisierung von Arbeitsverträgen
- Eine Befristung von Leiharbeitsplätzen auf maximal ein Jahr
Nur mit solch einem Maßnahmenpaket kann verhindert werden, dass systematisch reguläre Jobs durch Leiharbeit ersetzt werden.