Nachrichten gehören zum Informations- und Programmauftrag
Elementare Voraussetzung für die demokratische und soziale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ist die Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Dazu zählt auch die Vielfalt an Informations- und Nachrichtenangeboten. Die Ankündigung von ProSiebenSat 1, das Nachrichtenangebot drastisch zu reduzieren und den Nachrichtensender N24 insgesamt zur Disposition stellen zu wollen, ist aus medienpolitischer wie auch aus unternehmerischer Sicht unverantwortlich und verkennt den Informations- und Programmauftrag der privaten Rundfunkanbieter.
Die rechtliche Absicherung der dualen Medienordnung ist maßgeblich von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Sie geht davon aus, dass besondere Vorkehrungen zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Artikel 5 Grundgesetz gewährleisteten Freiheit des Rundfunks notwendig sind. Der gesamte Rundfunk bedarf daher einer gesetzlichen Ordnung, die sicherstellt, dass er seinen Beitrag für den verfassungsrechtlich konstitutiven Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung erfüllt. Rundfunk als öffentliche Aufgabe ist dabei nie einseitig als Sache des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesehen worden, sondern gilt - zumindest abgestuft - auch für private Programme, die dieser öffentlichen Aufgabe auch gerecht werden müssen. Der öffentliche Auftrag für den privaten Rundfunk ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen.
Dies wird auch daran deutlich, dass die Lizenzen der privaten Rundfunkanbieter - anders etwa als bei den reinen Pay-TV-Anbietern - an konkrete Bedingungen und Auflagen geknüpft sind, beispielsweise die freie Empfangbarkeit, das Angebot eines Vollprogramms und den Beitrag zur umfassenden Meinungsbildung. Es ist die öffentliche Aufgabe des privaten Rundfunks, einen Beitrag zur umfassenden Meinungsbildung zu leisten - und das schließt Information und Unterhaltung ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von N24 und von ProSiebenSat 1 und appelliert an die Geschäftsleitung der ProSiebenSat1 Media AG, ihren Programmauftrag ernst zu nehmen und den Stellenwert von Nachrichtensendungen nicht zu vernachlässigen. Hierzu werden die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Medienkommission Anfang des neuen Jahres das Gespräch mit der Geschäftsleitung von ProSiebenSat1, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der zuständigen Landesmedienanstalt suchen.